Hinweisgeberschutz – Meldestelle

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die Identität von Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in unserer Unternehmensgruppe geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt sind.

Im Rahmen dieses Gesetzes haben wir eine Meldestelle für die Entgegennahme von Mitteilungen von Informationen über Verstöße eingerichtet. 

Diese erreichen Sie wie folgt:

SCHRIFTLICH

PERSÖNLICH

telefonisch unter:

+49 5242 18235-30

Unsere Hinweisgeberschutz – Meldestelle wird durch einen unabhängigen Dienstleister umgesetzt.