Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die Identität von Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in unserer Unternehmensgruppe geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt sind.
Im Rahmen dieses Gesetzes haben wir eine Meldestelle für die Entgegennahme von Mitteilungen von Informationen über Verstöße eingerichtet.
Diese erreichen Sie wie folgt:
e-mail unter:
telefonisch unter:
Unsere Hinweisgeberschutz – Meldestelle wird durch einen unabhängigen Dienstleister umgesetzt.
HRC Sicherheit und Service GmbH
Wienburgstraße 207
48159 Münster
Direktkontakt:
Tel. +49 (0)251 48 43 74 – 0
E-Mail: info@hrc-services.org